E-Scooter-Versicherung - Paar mit E-Scooter

Freie Fahrt für Elektroflitzer

  • E-Scooter-Haftpflicht schon ab 24,80 Euro - für Fahrer ab 23 Jahren
  • Versicherungskennzeichen für E-Scooter bei über 5.000 DEVK-Beratern erhältlich
  • zusätzliche Teilkasko-Absicherung möglich
  • Online-Schadenmeldung
© Robertino Nikolic

E-Scooter-Versicherung: sauber unterwegs und ideal geschützt

Leise, handlich und abgasfrei: Mit dem E-Scooter sind Sie schnell und umweltschonend unterwegs. Den passenden Versicherungsschutz für Ihren eigenen Flitzer finden Sie bei uns.

E-​Scooter-Versicherungpflicht

Elektrokleinstfahrzeuge werden in Deutschland immer beliebter. Kein Wunder: Mit den umweltschonenden Elektro-​Tretrollern legt man spielend leicht kürzere Entfernungen zurück - und auch die lästige Parkplatzsuche fällt weg. Ob auf dem Weg zur Arbeit oder in den Park: Besonders in der Stadt erweist sich der Elektroscooter für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahre als praktische Alternative zum Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Rundum-​Schutz für Ihren E-​Scooter

Für E-​Scooter mit Straßenzulassung ist eine Kfz-​Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Den passenden Versicherungsschutz für Ihren kleinen Flitzer gibt es bei uns. Ihren E-​Scooter können Sie als Elektrokleinstfahrzeug bei der DEVK über die Mopedversicherung absichern. Sie können aus zwei Optionen wählen:

  • E-​Scooter-Haftpflicht: Die Pflichtversicherung für Ihren E-​Scooter. Sie kommt bis zu einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-​, Sach- und Vermögensschäden auf, die Sie anderen mit Ihrem E-​Scooter zufügen.
  • Kombischutz: Sie suchen eine E-​Scooter-Versicherung mit Diebstahlschutz? Dann ist der Kombischutz mit zusätzlicher Teilkaskoversicherung genau das Richtige für Sie. Er kommt außerdem für Schäden auf, die durch Raub, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Brand oder Explosion, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen, Schnee- und Dachlawinen sowie Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Erdrutsch/Erdsenkung entstehen.

Was kostet eine E-Scooter-Versicherung?

Als Halter müssen Sie Ihren Versicherungsschutz jedes Jahr erneuern. Mit dem Neuabschluss Ihrer Versicherung erhalten Sie beim DEVK-Berater auch eine neue selbstklebende Versicherungsplakette. Diese E-Scooter-Plakette gilt für ein Verkehrsjahr, das immer von März bis Ende Februar des Folgejahrs läuft.

Der Vertrag endet automatisch - somit ist keine Kündigung zum Ende des Verkehrsjahrs nötig. Bei unseren DEVK-Beratern können Sie Ihren E-Scooter über unsere Moped-Versicherung absichern.

Verkehrsjahr 2024/2025: Versicherungsbeiträge für Fahrer bis 17 Jahre

Vertragsbeginn Haftpflichtschutz inkl. Teilkasko mit 150 € SB
01. März bis 30. April 49,00 € 89,00 €
01. bis 31. Mai 44,10 € 80,10 €
01. bis 30. Juni 39,20 € 71,20 €
01. bis 31. Juli 36,76 € 66,76 €
01. bis 31. August 34,31 € 62,31 €
01. bis 30. September 29,40 € 53,40 €
01. bis 31. Oktober 24,50 € 44,50 €
01. bis 30. November 19,60 € 35,59 €
01. bis 31. Dezember 14,70 € 26,70 €
01. bis 31. Januar 12,26 € 22,26 €
01. bis 28. Februar 7,35 € 13,35 €

Verkehrsjahr 2024/2025: Versicherungsbeiträge für Fahrer von 18 bis 22 Jahre

Vertragsbeginn Haftpflichtschutz inkl. Teilkasko mit 150 SB
01. März bis 30. April 39,00 € 69,00 €
01. bis 31. Mai 35,09 € 62,09 €
01. bis 30. Juni 31,20 € 55,20 €
01. bis 31. Juli 29,25 € 51,75 €
01. bis 31. August 27,30 € 48,30 €
01. bis 30. September 23,40 € 41,40 €
01. bis 31. Oktober 19,50 € 34,51 €
01. bis 30. November 15,60 € 27,60 €
01. bis 31. Dezember 11,70 € 20,70 €
01. bis 31. Januar 9,75 € 17,25 €
01. bis 28. Februar 5,85 € 10,35 €

Verkehrsjahr 2024/2025: Versicherungsbeiträge für Fahrer ab 23 Jahre

Vertragsbeginn Haftpflichtschutz inkl. Teilkasko mit 150 € SB
01. März bis 30. April 24,80 € 43,80 €
01. bis 31. Mai 22,32 € 39,42 €
01. bis 30. Juni 19,84 € 35,05 €
01. bis 31. Juli 18,60 € 32,86 €
01. bis 31. August 17,36 € 30,66 €
01. bis 30. September 14,88 € 26,28 €
01. bis 31. Oktober 12,40 € 21,91 €
01. bis 30. November 9,92 € 17,52 €
01. bis 31. Dezember 7,44 € 13,14 €
01. bis 31. Januar 6,20 € 10,95 €
01. bis 28. Februar 3,72 € 6,58 €

Welche Unterlagen werden für die E-Scooter-Versicherung benötigt?

Um eine E-Scooter-Versicherung abzuschließen, benötigen Sie neben Ihren persönlichen Daten inkl. E-Mail-Adresse und IBAN nur noch die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder Datenbestätigung nach eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) Ihres E-Scooters. Darin finden Sie z. B. die Höchstgeschwindigkeit des E-Scooters, das Baujahr und die Hersteller-Schlüsselnummer.

In welchen Fällen hilft mir die E-Scooter-Versicherung?

Wann leistet die E-Scooter-Versicherung der DEVK? Zwei Beispiele aus der Praxis:

  • Sie streifen mit Ihrem E-Scooter ein geparktes Auto. Die dabei entstandenen Lackschäden müssen in einer Werkstatt nachgebessert werden. Für die Kosten des entstandenen Sachschadens kommt die E-Scooter-Haftpflichtversicherung auf.
  • Sie sind wie jeden Morgen mit Ihrem E-Scooter ins Büro gefahren. Nach der Mittagspause stellen Sie fest, dass Ihr am Arbeitsplatz abgelegtes Fahrzeug gestohlen wurde. Die Teilkaskoversicherung zahlt Ihnen den Zeitwert des gestohlenen E-Scooters. Somit können Sie sich schnell ein Ersatzfahrzeug kaufen.

E-Scooter und Co.: Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?

"Elektrokleinstfahrzeug" ist ein Sammelbegriff für kleinere Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und geringem Gewicht. Dazu zählen beispielsweise E-Scooter, Segways, Hoverboards oder E-Skateboards.

Voraussetzungen für die Nutzung im Straßenverkehr

  • Das Fahrzeug hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 bis maximal 20 km/h.
  • Es liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis bzw. eine Einzelbetriebserlaubnis vor.
  • Am Fahrzeug ist ein Typenschild mit der Bezeichnung "Elektrokleinstfahrzeug" und einer Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer (FIN) angebracht.
  • Das Fahrzeug ist mit einer Versicherungsplakette (Kennzeichen) versehen.

Zusätzlich müssen die Fahrzeuge folgende Merkmale aufweisen

  • Lenk- oder Haltestange
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • maximal 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang
  • maximale Fahrzeugmasse: 55 kg (ohne Fahrer)
  • Erfüllung "fahrdynamischer" Mindestanforderungen (Fahrzeug muss verkehrssicher sein, bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtung haben)

Nach dieser Definition sind im Straßenverkehr Segways und E-Scooter erlaubt.

E-Scooter werden auch als Elektroscooter oder Elektro-Tretroller bezeichnet. Die handlichen und zusammenklappbaren Roller eignen sich ideal für kurze Strecken und in Kombination mit anderen Fortbewegungsmitteln.

Elektroscooter mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sind für den Straßenverkehr zugelassen. Schnellere Modelle, die Geschwindigkeiten von 25, 30 oder sogar 45 km/h erreichen, sind im Straßenverkehr hingegen nicht erlaubt.

Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein

E-Scooter mit Straßenzulassung dürfen ausschließlich auf Fahrradwegen oder Fahrradstreifen fahren, auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen sind sie verboten. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie mit Ihrem Gefährt die Straße nutzen. Für Kinder sind sie nicht geeignet, nur Erwachsene und Jugendliche dürfen damit fahren: Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

Sie können Ihren Elektroroller ohne Führerschein fahren, es besteht aber eine Versicherungspflicht (Kfz-Haftpflichtversicherung). Als Nachweis wird auf dem Gefährt eine selbstklebende Versicherungsplakette angebracht. Die Plakette erhalten Sie bei Ihrem DEVK-Berater.

Ab wann braucht ein E-Scooter ein Kennzeichen?

Sie können Ihren E-Scooter ohne Führerschein fahren, es besteht aber eine Versicherungspflicht (Kfz-Haftpflichtversicherung). Als Nachweis müssen Sie auf dem Gefährt eine selbstklebende Versicherungsplakette anbringen. Dieses E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie bei Ihrem DEVK-Berater.

Ein Segway ist ein selbstbalancierender Roller mit Lenkstange und einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h. Für den Betrieb gelten die gleichen Regeln wie bei E-Scootern: Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein und Segways dürfen nur auf Radwegen oder Seitenstreifen fahren. Gibt es diese nicht, müssen Fahrer die Straße nutzen.

Auch für Segways sind eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein gültiges Versicherungskennzeichen Pflicht. Beides erhalten Sie beim DEVK-Berater.

Auch Hoverboards, E-Skateboards und One Wheels werden elektrisch betrieben und fahren schneller als 6 km/h. Sie weisen allerdings die übrigen erforderlichen Merkmale nicht auf (z. B. Lenk- oder Haltestange, Bremsen, Beleuchtung) und sind deshalb im Straßenverkehr nicht erlaubt. Sie dürfen nur im "abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr" gefahren werden - also nur auf Privatgrundstücken. Verstöße werden mit einer Geldbuße und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg geahndet.

Da sie im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind, kann für Hoverboards, E-Skateboards und One Wheels auch keine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Für Fahrten auf Privatgelände können Sie Ihr Gefährt über den Premium-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung der DEVK absichern.

Downloads zur E-Scooter-Versicherung