
Flexibel, sicher, renditestark
- flexible Beitragszahlung
- eingezahlte Beiträge sind garantiert
- hohe Renditechancen
Pensionsfonds: flexibel, sicher und renditeorientiert zugleich
Mehr Sicherheit und mehr Rendite
Sicherheit und Renditechancen - der DEVK-Pensionsfonds bietet beides. So garantieren wir Ihnen: Die Beiträge, die Sie in der Ansparphase einzahlen, stehen mindestens für Ihre Altersrente zur Verfügung (abzüglich der Risikobeiträge für die Beitragsfortzahlung bei Erwerbsminderung). Durch die teilweise Anlage Ihrer Beiträge in Aktienfonds profitieren Sie zudem von der Wertenentwicklung der Kapitalmärkte. Durch die flexibleren Anlagemöglichkeiten sind beim Pensionsfonds höhere Renditen als beispielsweise bei einer klassischen Lebensversicherung möglich.
Der Pensionsfonds ist eine versicherungsähnliche Einrichtung, die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge für Sie als Arbeitnehmer und Ihre Hinterbliebenen erbringt. Der Pensionsfondsvertrag wird dabei zwischen Ihrem Arbeitgeber und dem DEVK-Pensionsfonds geschlossen. Sie zahlen Ihre Beiträge bequem per Entgeltumwandlung ein und erhalten im Versorgungsfall die Leistungen. Die Vertragsbedingungen werden in sogenannten Pensionsplänen festgelegt.
Ihre Vorteile im Überblick
- Garantierte lebenslange Rente
- Beitragsfortzahlung im Falle der Erwerbsminderung zur Stärkung der Altersrente
- Mehr Flexibilität und Freiheit in der Kapitalanlage: Durch die Anlage in Fonds sind höhere Renditen möglich.
- Sie können die Beiträge flexibel nach Ihrer persönlichen Finanzsituation einzahlen: monatlich, jährlich, einmalig, variabel.
- Es ist keine Gesundheitsprüfung nötig.
- Beitragszahlungen werden bis zu der Höchstgrenze steuer- und sozialversicherungsrechtlich gefördert.
- Einmalige Auszahlung von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals bei Beginn der Altersrente möglich.
- Bei Arbeitslosigkeit hat der Staat keinen Zugriff auf das angesparte Kapital. Ihre spätere Rente ist bis rund 224,50 Euro geschützt.
- Bei Tod vor Rentenbeginn wird aus der angesparten Summe eine Rente an Hinterbliebene gezahlt (Ehegatt:innen, eingetragene Lebenspartner:innen oder Lebensgefährt:innen).
- Erst auf die Leistungen im Rentenalter müssen Steuern und Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Meist ist dann der Steuersatz niedriger.
- Seit dem 1. Januar 2020 werden alle Betriebsrenten bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Künftig müssen nur noch Beiträge auf Renten bezahlt werden, die monatlich 169,75 Euro übersteigen.
- Bei einem Wechsel der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers kann Ihre Anwartschaft im Rahmen des § 4 BetrAVG oder ggf. im Rahmen des Abkommens zur Übertragung an eine:n Versorgungsträger:in Ihrer neuen Arbeitgeberin oder Ihres neuen Arbeitgebers übertragen werden.
Leistungen im Alter
Das angesparte Kapital wird ab dem Rentenbeginn entweder als eine lebenslange Rente ausgezahlt oder Sie entscheiden sich für den Auszahlungsplan: Hierbei erhalten Sie bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs die im Pensionsplan beschriebenen Auszahlungsraten (ähnlich einer "Renten-Garantiezeit"). Danach zahlen wir Ihnen eine lebenslange Altersrente in gleicher Höhe.
Sie möchten eine Hochrechnung der Versorgungsleistungen?
Hier geht es zur Musterberechnung:
Beitragsfortzahlung bei Erwerbsminderung
Werden Sie während der Vertragslaufzeit erwerbsgemindert, übernehmen wir die Beitragszahlung für Ihre Altersvorsorge.
Die Beitragsfortzahlung übernehmen wir so lange, wie die Erwerbsminderung besteht, längstens bis zum 63. Lebensjahr.
In den ersten drei Jahren ab Beginn der Pensionsfondszusage zahlen wir 35 Euro monatlich in Ihr Versorgungskapital, wenn die Erwerbsminderung auf Grund eines Unfalls eingetreten ist und mindestens ein Altersversorgungsbeitrag gezahlt wurde.
Danach richtet sich die Höhe der Beitragsfortzahlung zu Ihrer Altersvorsorge nach der Höhe der Beiträge, die drei Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in den Pensionsfonds gezahlt wurden.
Zusätzliche Kapitaloption
Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals können Sie sich zu Rentenbeginn auch als Einmalbeitrag auszahlen lassen.
Rente schon ab dem 63. Lebensjahr möglich
Sie erreichen erst mit 67 Jahren Ihr reguläres Rentenalter, möchten aber schon vorher beruflich kürzertreten? Kein Problem. Auf Wunsch können Sie die Leistungen aus dem Pensionsfonds bereits ab Ihrem 63. Lebensjahr abrufen.
Leistungen im Todesfall
Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen eine lebenslange Rente aus dem angesparten Kapital. Hinterbliebene sind Ehe- oder Lebenspartner sowie die leiblichen (ehelichen und nicht ehelichen) Kinder und Adoptivkinder. Wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie eine/n Lebensgefährtin/Lebensgefährten (Bedingung: eheähnliche Gemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltsführung) für die Hinterbliebenenleistung benennen.
Downloads zum Pensionsfonds
- Benennung eines Lebensgefährten zur Pensionsfondszusage (pdf, 57 kB)
- Merkblatt für Arbeitnehmer (pdf, 46 kB)
- Merkblatt Nachhaltige Kapitalanlage (pdf, 35 kB)